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Pflegeversicherungen
Situation bezüglich der Pflegeversicherung
Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung durch die Einführung der Pflegeversicherung geschlossen.
Den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland wird seitdem ein Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit gewährt, den es vorher nicht gab. In der sozialen Pflegeversicherung sind die gesetzlich Krankenversicherten versichert.
Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind und ihre Ansprüche auf Leistungen bei Krankheit aus sog. Sondersystemen herleiten, in die soziale Pflegeversicherung eingebunden. Es handelt sich um folgende Personengruppen:
- Personen mit Anspruch auf Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Bezieher von Kriegsschadenrente oder vergleichbaren Leistungen
- Bezieher von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
- Bezieher von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt und Leistungen der Krankenhilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Krankenversorgungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz
- Soldaten auf Zeit
Der Pflegeversicherungsvertrag sichert Inhalte und Leistungen zur Pflegeversicherung
Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Der private Pflegeversicherungsvertrag muss dabei für die Versicherten selbst und deren Angehörige Vertragsleistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.
Der Pflegeversicherungsvertrag ist Grundlage zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Für die Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig, bei der die Krankenkasse besteht. Die Pflegekasse rechnet Sach- und Geldleistungen ab und koordiniert die Versorgung der Versicherten. In enger Zusammenarbeit mit den Versicherungen ist eine Pflegekasse auch angehalten, durch Präventionsmaßnahmen dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit möglichst vorzubeugen.
Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben alle, die in den letzten 5 Jahren durchgängig kranken- und pflegeversichert waren.
Alle Informationen kostenlos auf einen Blick.
In unserer Broschüre rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade. Jetzt anfordern.
Konkrete Aufgabenbereiche
Unterstützung im Haushalt
actioVITA-Betreuungskräfte:
- übernehmen das Aufräumen
- machen die Wohnung sauber
- waschen die Wäsche
- kümmern sich um leichte Gartenarbeit
Hilfe in der Küche
actioVITA Betreuungskräfte:
- erstellen Kochplan
- erledigen die Einkäufe
- bereiten das Essen zu
- unterstützen im Umfang der Notwendigkeit beim Essen
Mitwirkung bei der Körperhygiene
actioVITA Betreuungskräfte:
- helfen beim An-/Ausziehen
- waschen den Pflegebedürftigen
- berücksichtigen Gebisspflege
- ermöglichen Duschen und Baden
Förderung von Mobilität
actioVITA Betreuungskräfte:
- unterstützen Stehen und Gehen
- lagern im Bett um
- machen gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge
- erledigen Botengänge
Soziale Säule und Ansprechpartner
actioVITA Betreuungskräfte:
- haben Zeit für Gespräche
- achten auf menschliches Miteinander
- helfen, Kontakte zu Freunden zu halten
- sind an Ihrer Seite