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Der MD kommt - was ist zu tun

von Actiovita GmbH
Der MD kommt - was ist zu tun

Sie haben bei Ihrer Pflegekasse Leistungen beantragt, die in Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit höher oder niedriger ausfallen. Es gilt also nun, für die betroffene Person einen Pflegegrad zu ermitteln. Dafür beauftragt Ihre Pflegekasse , wenn Sie gesetzlich versichert sind, den Medizinischen Dienst (MD - früher MDK). Sind Sie privat versichert, übernimmt die Begutachtung die Firma Medicproof.

Es meldet sich normalerweise spätestens zwei bis drei Wochen nach Antragstellung ein Gutachter bei Ihnen, telefonisch oder schriftlich, und kündigt mit Datum und Uhrzeit seinen Besuch an. Ziel und Zweck ist es in diesem Termin den den Umständen gerecht werdenden Pflegegrad zu finden (Hinweis: Wie und anhand welcher Kriterien der Pflegegrad ermittelt wird, haben wir bereits in einem früheren News-Beitrag beschrieben).

Für diesen Besuch eines Gutachters haben wir Ihnen eine Reihe nützlicher Hinweise und Tipps zusammengestellt:

Termin muss passen

Der angekündigte Zeitpunkt muss in den normalen Tagesablauf der pflegebedürftigen Person passen; es müssen alle wesentlich an der Pflege Beteiligte teilnehmen können. Dies sollten aber nicht mehr als zwei bis drei Personen sein. Auch muss Ihnen noch genügend Zeit bleiben, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen bzw., falls dies noch nicht geschehen ist, zu beschaffen.

Ist einer dieser Punkte nicht gegeben, zögern Sie nicht, eine Terminverschiebung zu erwirken.

Vollständige Unterlagen und Pflegetagebuch

Wichtig ist, dass zum Begutachtungstermin alle relevanten Unterlagen vorliegen. Diese sind:

  • Liste von Ärzten und Therapeuten (mit Besuchshäufigkeiten)
  • Arztberichte
  • Entlassungsberichte (Krankenhaus / Reha-Einrichtung)
  • Auflistung Therapien (auch: frühere)
  • Medikamenten-Liste
  • Röntgenaufnahmen / MRT
  • Schwerbehindertenausweis / Diabetikerpass / Allergiepass
  • Pflegevertrag (mit Pflegedienst)
  • Liste der Hilfsmittel (Rollator / Rollstuhl / Treppenlift / Pflegebett / …)
  • Liste der Pflegenden (Name / Anschrift)

Auch empfehlen wir Ihnen dringend, in einem Pflegetagebuch detailliert alle von Ihnen und anderen Pflegenden erbrachten Leistungen zu erfassen dieses beim Termin vorzulegen.

Machen Sie für den Gutachter Fotokopien all dieser Unterlagen.

Vorbereitung des Termins

Bereiten Sie und alle weiteren teilnehmenden Pflegenden sich auf die Begutachtung vor. Auch mit dem Pflegebedürftigen muss unbedingt über den Termin gesprochen werden. Erklären Sie, wer erscheint und was der Zweck des Besuchs ist. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige ehrlich über die Dinge berichtet, die im Alltag schwerfallen bzw. gar nicht mehr möglich sind. Und dies nicht beschönigend, aber auch nicht übertrieben negativ (in Erwartung eines dann evtl. höheren Pflegegrades).

Sie als Pflegender sollten sich eingehend mit den Beurteilungskriterien der Begutachtung beschäftigen und sinnvollerweise eine Checkliste mit allen für Sie relevanten Punkten erstellen.

Während des Termins

Es geht darum realistisch aufzuzeigen, wie der Alltag aussieht. Der Pflegebedürftige sollte gekleidet sein wie immer, auch das Wohnumfeld sollte nicht extra für den Besuch hergerichtet werden.

Fangen Sie erst an, wenn alle Beteiligten versammelt sind. Die Fragen, die der Gutachter stellt, sind inhaltlich vorgegeben und in einem Formular gelistet. Wichtig ist, dass immer mindestens ein Pflegender bei der Befragung anwesend ist - lassen Sie den zu Pflegenden nicht alleine mit dem Gutachter. Einerseits soll vermieden werden, laufend zu korrigieren; andererseits darf aber durchaus in das Gespräch ergänzend eingegriffen werden, wenn dieser die Situation zu unvollständig oder zu beschönigend darstellt. Haken Sie während des Gesprächs alle angesprochenen bzw. erledigten Punkte auf Ihrer Checkliste ab, gehen Sie mit dem Gutachter Ihre Unterlagen durch und übergeben Sie die Kopien.

Die Besichtigung der Wohnung gehört normalerweise ebenfalls zum Programm des Besuchs: Weisen Sie den Gutachter auf die Dinge hin, die aus Ihrer Sicht problematisch sind (z.B. steile Treppe, hoher Badewannen-Einstieg).

Zum Schluss sollten Sie als Hauptpflegender noch alleine unter vier Augen mit dem Gutachter sprechen; dies ist für Sie noch eine Gelegenheit, evtl. entstandene und nicht der Realität entsprechende Eindrücke zu korrigieren.

So geht es weiter

Der Gutachter schickt seine Einschätzung und seine Empfehlung eines Pflegegrades an Ihre Pflegekasse. Von dieser erhalten Sie dann, innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung, einen Bescheid über den Pflegegrad bzw. über eine Ablehnung dieses. Sollten Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen.

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