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Häufig gestellte Fragen / FAQ

Sie haben Fragen zur Pflege, zu Pflegeleistungen, Pflegekosten? Gerne beantworten wir Ihnen diese. Sollten Sie Fragen haben, die in unseren untenstehenden FAQ nicht erwähnt werden, kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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Über uns

Actiovita beantwortet Ihre Fragen rund um Pflege, Pflegedienst, Pflegebedürftigkeit, Pflegekosten.

Für Pflegebedürftige, wie auch für pflegende Angehörige, wirft der Themenkomplex „Pflege“ viele Fragen auf. Von entstehenden Kosten, über den individuellen Pflegegrad bis hin zu den Leistungen, die ein Pflegedienst erbringt – vieles ist verständlicherweise unklar.

Wir von Actiovita beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen rund um die Pflege und geben Ihnen damit eine erste wichtige Orientierung.

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Kostenklärung: Wie wird in der ambulanten Pflege abgerechnet?

Der Großteil der ambulanten Pflegeleistungen wird durch die Pflegekasse übernommen. Ist der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingeordnet stehen ihm verschiedene Budges zu:

  • Pflegesachleistungen
  • Kombileistung
  • Verhinderungspflege
  • Halbe Kurzzeitpflege
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Verordnung häuslicher Krankenpflege
  • Bei Pflegesachleistungen rechnet der Pflegedienst seine Einsätze bis zum Höchstsatz des jeweiligen Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegeleistungen, die darüber hinausgehen, werden dem Pflegebedürftigen privat berechnet.
  • Die Pflegeversicherung gewährt pflegebedürftigen Versicherten die Möglichkeit, Pflegegeld (für die Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (für die Pflege durch einen ambulanten Dienst) zu kombinieren. Das Budget der Pflegesachleistungen wird nicht ganz vom Pflegedienst ausgeschöpft.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine Sachleistung und für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Entlastungsbeitrag muss beantragt werden. Er wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt und kann genutzt werden für: Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.
  • Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Versicherte erhalten Unterstützungspflege wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt.
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Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?

Rufen Sie einfach bei der Pflegekasse an und teilen Sie ihr mit, dass Sie Verhinderungspflege benötigen. Sie bekommen den Antrag per Post zugesandt.

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Kündigungsfristen

Sie können den Vertrag jederzeit kündigen.

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Kann man sich den Entlastungsbetrag (125€) auszahlen lassen?

Der Entlastungsbeitrag ist eine Sachleistung. Er muss beantragt werden und wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt.

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Wie berechnet man die Kombinationspflege?

Basis der Berechnung für die Kombinationspflege ist die in Anspruch genommene Pflegesachleistung. Es wird errechnet, wie hoch der prozentuale, in Anspruch genommene Pflegesachleistungsbetrag ist. Angenommen, Sie haben 60% Sachleistung in Anspruch genommen, erhalten Sie noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 40%.

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Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?

Von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad können einige Wochen vergehen. Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Antragsteller alle Leistungen jedoch rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Es bestehen Fristen, die die Kasse einhalten muss: Binnen zwei Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss sie entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.

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Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Eine wichtige Voraussetzung muss für den Antrag erfüllt sein: Die Person, die Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen. Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Es erfolgt eine Pflegebegutachtung durch den sogenannten MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) gemäß dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA).

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Was sind die Investitionskosten?

In der Pflegebranche stehen Investitionskosten für ambulante Pflegedienste für Ausgaben der Anschaffung, Herstellung und Instandsetzung von Gebäuden und technischen Anlagen, also Mieten, Finanzierungen, Leasingraten, Abschreibungs- und Instandhaltungskosten. Die Berechnung ist in §82 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI geregelt und berücksichtigt Investitionen, welche nicht durch die Pflegeversicherung finanziert werden.

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Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und die durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden.

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Was macht ein Pflegedienst, welche Leistungen werden erbracht?

Die Leistungen können individuell in Anspruch genommen werden.

  • Körperbezogene Pflege
  • Pflegerische Betreuung
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Behandlungspflege

Leistungen, die nicht vom Pflegedienst selbst übernommen werden können, werden gerne an die Kooperationspartner weitergegeben.

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Kosten

Die Kosten ergeben sich aus den gewünschten Leistungen. Sie erhalten ein individuelles Angebot.

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Die Kasse verlangt einen Beratungseinsatz: Was ist das?

Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen und die Pflegeleistung nicht von einem Pflegedienst übernommen wird, erhalten Sie Pflegegeld. Um dieses Geld aber dauerhaft ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie in regelmäßigen Abständen gegenüber der Pflegekasse einen Nachweis über die fachgerechte Pflege mit Hilfe eines Beratungseinsatzes erbringen. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Beratungsintervalle sind vom Pflegegrad abhängig.
Beratungsintervalle sind vom Pflegegrad abhängig.

  • PG1 – Freiwillig
  • PG 2 und 3 – zweimal im Jahr
  • PG 4 und 5 – jedes Quartal
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Was sind Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI?

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Dazu gehören das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und Pflegverbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

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