Fragen und Antworten

 

Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?

Wie kommen Sie in die richtige Pflegestufe?

Was zahlt die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause?

Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen ambulanten Dienst?

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Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.

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Wie kommen Sie in die richtige Pflegestufe?

Für viele ältere und kranke Menschen ist der Besuch des Medizinischen Dienstes wie eine Prüfung, die sie meinen mit Bravour bestehen zu müssen. Sie geben sich deshalb besonders viel Mühe Ihren Pflegezustand zu verharmlosen oder versuchen gar zu vertuschen, dass sie überhaupt Hilfe brauchen. Die Scham zugeben zu müssen, dass der Gang zur Toilette einfach alleine nicht mehr zu bewältigen ist, fällt insbesondere älteren Menschen sehr schwer. Beachten Sie für den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) folgende Tipps:

 

  • Es ist wichtig, dass bei dem Besuch des Gutachters jemand dabei ist, der den täglichen Pflegebedarf genau kennt. Also, z.B. pflegende Angehörige und/oder Mitarbeiter des Pflegedienstes.

  • Der Pflegebedarf sollte realistisch dargestellt werden: Bei welchen Verrichtungen braucht der Pflegebedürftige regelmäßig oder ständig Hilfestellung? Vermitteln Sie dem Pflegebedürftigen, dass er von falscher Scham nur Nachteile hat.

  • Alzheimer-Patienten verfügen in den ersten beiden Stadien oft noch über eine gute Beweglichkeit. Dies vermittelt bei der Begutachtung den Eindruck, der Patient könne sich noch selbst versorgen. Hier ist es wichtig den Gutachter darauf hinzuweisen, dass ein hoher Anleitungsbedarf (das sind z.B. mündliche Anweisungen beim Anziehen) besteht.

  • Legen Sie einen Wochenplan vor, in dem genau dokumentiert wird, wie viel Pflege tatsächlich benötigt wird und wie viel Zeit sie im einzelnen in Anspruch nimmt.

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Was zahlt die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause?

Häusliche Pflege ist, wenn ein Pflegebedürftiger in seinem eigenen Haushalt oder im Haushalt eines anderen (zum Beispiel Verwandten) gepflegt wird. Häusliche Pflegehilfe erhalten auch Pflegebedürftige, die ein Zimmer im Altenwohnheim, eine Wohnung oder eine Altenwohnung gemietet haben (Betreutes Wohnen).

Pflegegeld (häusliche Pflege)

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Verwandten oder Bekannten sichergestellt wird. Das Pflegegeld, das sie dafür monatlich erhalten, beträgt bei:

Pflegestufe I: monatlich 225 € (ab 01.01.2012: 235 €)
Pflegestufe II: monatlich 430 € (ab 01.01.2012: 440 €)
Pflegestufe III: monatlich 685 € (ab 01.01.2012: 700 €)

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Was zahlt die Kasse bei Pflege durch einen ambulanten Dienst?

Wenn Pflegebedürftige keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die sie pflegen können, besteht die Möglichkeit, fremde Pflegedienste zu engagieren. Das heißt, der Pflegebedürftige wird durch Pflegekräfte gemeinnütziger Einrichtungen oder ambulanter Pflegedienste versorgt. Wer einen solchen Pflegedienst in Anspruch nehmen will, sollte darauf achten, dass dieser von den Pflegekassen zugelassen ist und mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat.

Die Pflegekräfte können im Rahmen der Pflegeversicherung bei der Grundpflege (z.B. Waschen und Ankleiden) bei der Mobilität und im Haushalt helfen. Medizinische Pflegeleistungen (so genannte Behandlungspflege) können nicht im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden. Diese Leistungen (wie z.B. Injektionen, Verbände etc.) sind nach entsprechender Verordnung durch Ihren Arzt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Die Kosten für diese Leistungen trägt Ihre Krankenkasse. Die Pflegekasse übernimmt dagegen die Kosten für den ambulanten Dienst bis zu einem monatlichen Betrag von:

Pflegesachleistung (ambulanter Dienst):

Pflegestufe I: bis zu 440 € (ab 01.01.2012: 450 €)
Pflegestufe II: bis zu 1.040 € (ab 01.01.2012: 1.100 €)
Pflegestufe III: bis zu 1.510 € (ab 01.01.2012: 1.550 €)

Diese Beträge gelten auch bei teilstationärer Pflege, wenn der Pflegebedürftige z.B. nur nachts oder nur tagsüber in einem Pflegeheim betreut wird.

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